
Bauwerkslager kommen in Brücken oder in anderen Tragwerken zum Einsatz. Diese Lager unterliegen
den Regeln der Normreihe EN 1337, nur zusammen mit den Konstruktionsnormen (Eurocodes) und
den darin genannten Regelwerken ist eine vollständige Bemessung und Verwendung der Lager
möglich. Unter Berücksichtigung dieser Normen dürfen die Lager eine CE-Kennzeichnung erhalten.
Ergänzend zu den nicht in der EN 1337 geregelten Lagerbestandteile muss der Lagerhersteller im Besitz
einer „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ vom DIBt sein, diese befähigt den Hersteller seine
Lager mit einem Ü-Kennzeichen zu versehen. Deutschlandweit dürfen nur Bauwerkslager eingesetzt
werden, die beide Kennzeichen besitzen.